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Bundesrat revidiert GeldwäschereigesetzBern - Der Zusammenschluss der weltweit 127 Meldestellen für Geldwäscherei, die Egmont Group, droht der Schweiz mit der Suspendierung der Mitgliedschaft. Die Schweiz weigere sich zu oft, Informationen über verdächtige Finanzflüsse auszutauschen. Der Bundesrat reagiert.fest / Quelle: sda / Sonntag, 1. Januar 2012 / 21:22 h
Die Schweiz erhielt ein entsprechendes Schreiben der Egmont Group bereits im Spätsommer. Danièle Bersier, Sprecherin des Bundesamtes für Polizei (fedpol), bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung».
Der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sei es gemäss geltendem Recht und langjähriger Praxis verwehrt, im Rahmen der Amtshilfe mit ihren ausländischen Partnerbehörden auch konkrete Finanzinformationen, das heisst Bankkonto-Nummern, Informationen zu Geldtransaktionen oder Kontosaldi, auszutauschen, führte Bersier aus.
Solche Finanzinformationen seien nach dem geltenden schweizerischen Recht vom Bankgeheimnis respektive vom Amtsgeheimnis erfasst. Diese Situation wirke sich in der Bekämpfung der Geldwäscherei für alle Beteiligten und namentlich auch die Schweiz selbst nachteilig aus. Diverse ausländische Meldestellen hielten nämlich Gegenrecht und liessen der Meldestelle ihrerseits keine Finanzinformationen zukommen.
Schaden für Reputation des Finanzplatzes Die angedrohte Suspendierung der Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe sei jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Ausschluss, sagte die fedpol-Sprecherin.Wieder ein kleines Stück weniger Bankgeheimnis. /
Während der Suspendierung könnte die MROS aber weder ihr Stimmrecht ausüben, noch in den Arbeitsgruppen teilnehmen. Auch hätte sie keinen Zugang mehr zum «Egmont Secure Web», einem gesicherten elektronischen Kommunikationskanal. «Schwerwiegender als die direkten Folgen einer Suspendierung aber wären wohl in der Tat deren mittelbare Auswirkungen auf die Reputation des Schweizer Finanzplatzes», sagte Bersier. Die Weitergabe von Finanzinformationen durch die MROS bedinge zwingend eine Anpassung auf Stufe eines von der Bundesversammlung erlassenen Gesetzes. Der Bundesrat nimmt die Sache ernst. Er wird laut Bersier voraussichtlich im Januar 2012 auf Antrag des EJPD eine Vernehmlassung zur Ergänzung des Geldwäschereigesetzes eröffnen. Bei einer positiven Aufnahme durch die interessierten Kreise könnte der Bundesrat somit bis im Sommer 2012 eine Botschaft zu Handen des eidgenössischen Parlaments verabschieden.
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