Nach einer Auswertung von Facebook ersuchte die Schweiz im ersten Halbjahr 2013 in 32 Fällen beim US-Unternehmen Auskunft über dessen Nutzer. Nur bei vier dieser Anfragen rückte Facebook Nutzerdaten heraus - kaum ein anderes Land wies eine so tiefe Rate positiver Antworten aus.
Mit Verweis auf diese Zahlen wollte Karl Vogler (CVP/OW) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, was die Schweizer Behörden falsch machten. Er erkundigt sich auch, ob es gesetzliche Änderungen brauche, damit Facebook bei Ereignissen wie «Tanz Dich Frei» in Bern Auskunft erteilt.
Die Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen seien «noch zu verbessern», schreibt der Bundesrat in seiner am Montag publizierten Antwort. Eine Erhebung habe ergeben, dass die grosse Mehrheit der Gesuche abgelehnt worden sei, weil es Formmängel gab oder weil nach US-Recht - danach richtet sich Facebook - keine Strafbarkeit gegeben war.
Gute Erfahrungen in Notfällen
Grundsätzlich müsse Facebook im Rahmen von Strafverfahren Daten herausgeben - und zwar über die internationale Rechtshilfe, hält die Regierung fest.
Facebook muss bei Strafverfahren grundsätzlich Daten herausgeben. /


Oft sei dies aber sehr aufwendig und langwierig. Deshalb habe Facebook von sich aus weitere Möglichkeiten für dringende Datenanfragen geschaffen - beispielsweise bei Entführungen. Laut Bundesrat funktioniert dies in Schweizer Fällen.
Einen rechtlichen Handlungsbedarf verneint der Bundesrat. Allerdings könnten Strafverfolgungsbehörden bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) Ausbildungsangebote in Anspruch nehmen. Die Erfahrung zeige, dass Facebook korrekt gestellte und begründete Rechtshilfeersuchen in Strafsachen pflichtbewusst beantworte.
Für Aufsehen sorgte in jüngster Zeit unter anderem der erfolglose Versuch der Berner Behörden, über Facebook an Nutzerdaten der Organisatoren der Kundgebung «Tanz Dich Frei» zu gelangen. Die rechtlichen Voraussetzungen reichten dafür nicht aus.