fest / Quelle: pd / Dienstag, 13. Februar 2024 / 19:14 h
Im Mittelpunkt des zweiten Runden Tisches zur Wohnungsknappheit stand der Aktionsplan Wohnungsknappheit, der in den letzten neun Monaten unter Beteiligung von Kantonen, Städten und Gemeinden sowie interessierten Kreisen wie Bau- und Immobilienwirtschaft erarbeitet wurde. Der Aktionsplan enthält über 30 empfohlene Massnahmen zu den folgenden Themen:
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- Erleichterung und qualitätsvolle Umsetzung der Innenentwicklung
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- Beschleunigung von Verfahren
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- Sicherstellung ausreichend preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraums.
Diese Massnahmen beinhalten auch die Förderung einer Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen sowie eine Überprüfung möglicher höherer Bauprojekte an geeigneten Standorten mit eventuellen Anpassungen bezüglich Grenzabständen. Zusätzlich wird ein Leitfaden zur erleichterten Interessenabwägung bei Genehmigungsprojekten eingeführt, um korrekte Transparenz sicherzustellen. Mehrere Massnahmen zielen darauf ab, missbräuchliche Einsprachen zu reduzieren. Die bestehende Unterstützung für gemeinnütziges Wohnungsbaus soll gezielt verbessert werden - zum Beispiel durch einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum bei Mehrausnutzung. Schliesslich sind auch spezielle Massnahmen für Tourismusgemeinden vorgesehen.
Diese und weitere Initiativen sollen dazu beitragen, das Angebot an Wohnungen zu erhöhen und mehr hochwertigen, erschwinglichen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.
Teil des Plans ist die Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen sowie eine Überprüfung möglicher höherer Bauprojekte an geeigneten Standorten. /


Um dies zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Rahmenbedingungen und den Aktivitäten der Bau- und Immobilienwirtschaft erforderlich. Der Aktionsplan setzt daher vor allem auf ein kooperatives Zusammenspiel der verschiedenen Akteure und beinhaltet einen ausgewogenen Mix von Massnahmen, die den entsprechenden Partnern zur Umsetzung empfohlen werden.
Im Verlauf der letzten Monate wurden auch Massnahmen diskutiert, die aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt werden - sowie solche, bei denen unterschiedliche Meinungen bestehen.«
Jährliche Umfrage zur Umsetzung der Massnahmen
Zur Überwachung des Fortschritts gemäss dem Aktionsplan wird das Bundesamt für Wohnungswesen BWO beauftragt, einmal jährlich eine Umfrage bei den relevanten Partnern durchzuführen. Die Initiative zur Erstellung des Aktionsplans geht auf den ersten Runden Tisch zurück, der von Bundesrat Guy Parmelin am 12. Mai 2023 organisiert wurde. Damals wurde festgestellt, dass sich die Situation auf dem Schweizer Wohnungsmarkt zwar nicht als übermässig angespannt darstellt, aber in Richtung einer Knappheit entwickelt. Eine unzureichende Versorgung mit Wohnraum führt oft zu stark steigenden Mieten und damit verbundenen sozialen Problemen. Zudem kann dies die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen und im Falle von Verdrängungen auch ökologische Folgen haben.»