Wie Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter der deutschen Google-Niederlassung, dem Nachrichtenmagazin «Focus» verrät, habe sich das Unternehmen in einer Sitzung mit heimischen Datenschützern dazu bereit erklärt, «spezielle Datenschutz-Tools» zu entwickeln.
Ohne dieses Zugeständnis hätten beide Seiten vermutlich noch längere Zeit nicht zu einer Einigung gefunden. «Jetzt, da weitestgehend Einigkeit mit den Datenschützern besteht, hoffen wir, dass der Service noch in diesem Jahr starten kann», kündigt Fleischer an.
Kein genauer Starttermin
«Einen genauen Starttermin für Deutschland gibt es derzeit noch nicht. Wir hoffen aber, Street View hierzulande noch in diesem Kalenderjahr verfügbar zu machen», bestätigt Google-Sprecher Kay Oberbeck.
Die aktuelle Einigung mit den deutschen Datenschützern sei als erfolgreicher Abschluss der intensiven Verhandlungsgespräche der vergangenen Monate zu sehen. «Unser Anliegen war es von Anfang an, dass unser Produkt die Interessen aller Beteiligten widerspiegelt.
Dass wir die Bedenken der deutschen Datenschützer ausräumen konnten, ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt nach vorne», betont Oberbeck. Was genau unter den «speziellen Datenschutz-Tools» zu verstehen sei, die Google entwickeln werde, um etwaige datenschutzrechtliche Probleme aus dem Weg zu räumen, könne der Google-Sprecher zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht öffentlich erläutern.
Auch in Österreich unterwegs
Auch im Nachbarland Österreich sei das Street-View-Kamerateam von Google bereits seit einiger Zeit im Einsatz.



Spezielle Datenschutz-Tools sollen die Bedenken in Deutschland gegenüber Street View aus dem Weg räumen. /


«Die Entwicklung in Deutschland und Österreich ist aber völlig unabhängig voneinander zu sehen. Während wir in der Bundesrepublik schon 2008 mit Fotoaufnahmen begonnen haben, sind wir in Österreich erst in diesem Jahr gestartet», schildert Oberbeck.
Das Street-View-Projekt sei aber bereits ordnungsgemäss bei der zuständigen Datenschutzkommission in der Alpenrepublik eingereicht worden. «Letzter Stand ist, dass Google den Antrag für Street View zwar gestellt, aber noch keine Genehmigung dafür bekommen hat», stellt Hans Zeger, Obmann der Arge Daten klar.
Seiner Auffassung nach würden die Aufnahmeaktivitäten der Google-Kamerateams deshalb eigentlich bislang ohne entsprechende Rechtsgrundlage erfolgen.
Schon Datensammlung stellt Verstoss dar
«Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind aber nur eine Hälfte des Problems von Google. Die zweite Hälfte ergibt sich aus den spezifischen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre, die es in Österreich gibt», erklärt Zeger.
Dem Experten zufolge werde vom Internetkonzern übersehen, dass die diesbezüglichen Richtlinien schon bei der Datensammlung, also beim Anfertigen der Fotoaufnahmen, verletzt würden. «Schon das Filmen einer Haustüre kann als Eindringen in die persönliche Privatsphäre gewertet werden und als solches einen Verstoss gegen die geltenden Bestimmungen darstellen.
Wenn es korrekt zugehen soll, müsste die Datenschutzkommission von Google eine Garantie verlangen, dass derartige Aufnahmen nicht gemacht werden. Das Nachbessern und Unkenntlichmachen im Nachhinein ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend», so Zeger abschliessend.