Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen, bestätigte entsprechende Meldungen der Sendung «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens vom Montag. Von einem Schnellgericht könne aber nicht die Rede sein. Schnellverfahren gebe es im Kanton St. Gallen bereits.
Schon heute würde zum Beispiel gegen Kleindealer von einem Einzelrichter ein Strafbescheid ausgestellt.
Hooligans sollen identifiziert werden /


Diese Einzelrichterbefugnis komme ab Sonntag beim Fussball zum Tragen. Voraussetzung sei, dass das Strafmass unter einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder bei Geldstrafe unter 90 Tagessätzen liege.
Kurzer Prozess dank Videobeweisen
Damit ein Untersuchungsrichter am Sonntag in der AFG Arena mit allfälligen Chaoten kurzen Prozess machen kann, müssen laut Hansjakob eindeutige Videobeweise vorliegen. «Wir rechnen mit einem friedlichen Spiel», sagte der St. Galler Staatsanwalt. «Sollte es wider Erwarten zu Ausschreitungen kommen, sind wie aber parat.»
Der Vorsteher des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Ueli Maurer, hatte unlängst solche Schnellverfahren gegen Fussball-Chaoten gefordert.