Das Unternehmen hat 30 Tage Zeit, zu reagieren. Lehnt Google die Empfehlungen ab, droht der Datenschützer mit dem Bundesverwaltungsgericht. Thür fordert unter anderem von Google, dass Gesichter und Autonummern vollständig unkenntlich gemacht werden, wie er in einer Mitteilung schrieb.
Besondere Sorgfalt bei Schulen und Spitäler
Weiter solle im Umfeld heikler Einrichtungen wie Spitäler, Schulen oder Gefängnissen besonders sorgfältig anonymisiert werden, verlangt Thür. Aufnahmen von Privatstrassen ohne Einwilligungen müssten gelöscht werden.
Google hat einen Monat Zeit den Änderungen nachzukommen. /


Schliesslich will der Datenschützer, dass Google keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
Und Orte, die eingezäunt und so von einer Strasse aus nicht einsehbar sind, dürfen auf Google Street View ebenfalls nicht zu sehen sein. Kameras, die solche Einblicke möglich machen, müsse Google entfernen, schrieb Thür weiter.
Seit der Aufschaltung des Onlinedienstes Google Street View Mitte August seien bei ihm wie auch bei Google Switzerland zahlreiche Beschwerden eingegangen, teilte der Datenschutzbeauftragte mit. Die Hinweise betrafen fehlende Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Autonummern.
Ungenügende Anonymisierung
Google habe die Zuschriften zwar speditiv erledigt und geplante Aufnahmen vorgängig bekannt gegeben. Trotzdem fand Thür zahlreiche nicht genügend anonymisierte Aufnahmen.
Google zeigte sich «sehr enttäuscht» über Thürs Standpunkt, schrieb Google-Anwalt Peter Fleischer. Seine Firma habe sich bemüht, ein umfangreiches Paket von Lösungen anzubieten. Google werde notfalls jeder Klage «energisch» entgegentreten, reagierte Fleischer auf Thürs Ultimatum.