Das Eidg. Departement für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte 2008 die UKW-Lokalradiokonzession für das Aargau der Radio Argovia AG vergeben. Mitbewerber Roger Schawinski ging mit seiner Radio AG (in Gründung) leer aus. Das gleiche Schicksal erlitt Schawinski in der Region Südostschweiz.
Für dieses Gebiet erteilte das Departement von Bundesrat Moritz Leuenberger den Zuschlag der Südostschweiz Radio AG.
Roger Schawinski kann sich vorerst freuen. /


Die Konzession für ein Lokalfernsehen in der Ostschweiz wurde der TVO AG erteilt. Das Gesuch von Tele Säntis (in Gründung) wurde abgewiesen. Die unterlegenen Bewerber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht.
Beschwerden gutgeheissen
Die Richter in Bern haben die Beschwerden nun gutgeheissen, die angefochtenen Konzessionsverfügungen aufgehoben und die Dossiers zur Neubeurteilung ans UVEK
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der Konzessionsentscheide kommt bei den betroffenen Medienhäusern unterschiedlich an. Während Roger Schawinski «überrascht und sehr befriedigt» ist, gibt sich die AZ Medien AG gelassen.
Das Bundesverwaltungsgericht unterstütze sein wichtigstes Argument, die Meinungsvielfalt, sagte Roger Schawinski auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Reaktionen
Stefan Bühler, Roger Schawinskis Partner beim geplanten «Radio Südost», ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr zuversichtlich, das Monopol der Südostschweiz-Gruppe in Graubünden zu knacken.
Günter Heuberger, Geschäftsführer von Radio Top und Tele Top, hält die Aufhebung der Konzessionsentscheide aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für einen «ganz wichtigen Entscheid für die Medienvielfalt in der Ostschweiz». Heuberger ist hocherfreut.