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Bundesrat ist gegen BausparenBern - Der Bundesrat lehnt das Bausparen weiterhin ab. Er empfiehlt dem Parlament, auf einen indirekten Gegenvorschlag zu den zwei Bauspar-Initiativen zu verzichten und die von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK) ausgearbeitete Vorlage abzulehnen.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 23. Februar 2011 / 15:07 h
Im Vergleich zu den beiden Volksinitiativen sei der Gegenvorschlag zwar massvoller und berechenbarer, schreibt der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch. Bausparen - auch nach dem Modell des Gegenvorschlags - ist nach Ansicht der Regierung aber kein wirksames sozialpolitisches Instrument.
Mitnahmeeffekte verhindern Profitieren würden nach Schätzungen des Bundesrats nämlich vor allem reiche Personen, die keine zusätzliche Unterstützung für den Kauf eines Eigenheims brauchen. Diese könnten auch ohne Bausparen ein Haus oder eine Wohnung für den Eigengebrauch kaufen. Sie würden einfach zusätzlich von Steuererleichterungen profitieren. Diese Mitnahmeeffekte will der Bundesrat verhindern. Haushalte hingegen, die heute mangels Eigenkapital nicht in der Lage sind, ein Eigenheim zu kaufen, würden nach Ansicht des Bundesrats auch mit dem Gegenvorschlag nur beschänkt vom Bausparen Gebrauch machen. Grund dafür ist, dass diese sogenannten Schwellenhaushalte mit einem Bruttoeinkommen von 60'000 bis 100'000 Franken zu wenig verdienen, um innerhalb des vorgegebenen Zeitraums genügend Eigenkapital aufzubauen, um dann auch wirklich ein Eigenheim zu kaufen.Nach Ansicht des Bundesrates würden nur Reiche vom Bausparen profitieren. /
Die drei Vorlagen im Überblick Konkret sieht der Gegenvorschlag vor, dass Haushalte von ihren Einlagen auf ein Bausparkonto jährlich 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Dies sollen sie während höchstens zehn Jahren tun dürfen. Spätestens fünf Jahre danach müssen sie dann ein Eingenheim kaufen. Ansonsten müssen sie Steuern nachzahlen. Mit diesem Vorschlag lehnt sich die WAK stark an die Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) an, der ebenfalls einen möglichen Steuerabzug von bis zu 10'000 Franken verlangt. Anders als im Gegenvorschlag würden jedoch zusätzlich das Sparkapital sowie die daraus erzielten Zinsen von Vermögens- und Einkommenssteuer befreit. Die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) will es den Kantonen überlassen, das Bausparen einzuführen. Als Grundlage schlägt die SGFB das Bausparmodell vor, das seit vielen jahren im Kanton Basel-Landschaft praktiziert wird.
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