Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) nahm am Montag die Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz in Angriff, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Entscheidungen fielen dabei keine. Die UREK stellte laut der Mitteilung aber fest, dass «insbesondere die Frage der Gaskombi-Kraftwerke als mögliche Übergangslösung für die Versorgungssicherheit in engem Zusammenhang mit der Ausgestaltung des CO2-Gesetzes steht».
Die Kommission gab bei der Verwaltung Abklärungen zu offenen Fragen in Auftrag.
Gaskraftwerke müssen ihren CO2-Ausstoss vollumfänglich kompensieren, und zwar zu 70 Prozent mit Projekten im Inland. /


Ihre Sitzung setzt sie am (morgigen) Dienstag fort. Im Mai will sie sich zudem im Kernkraftwerk Mühleberg BE an Ort und Stelle informieren.
Die Diskussion um die Gaskombikraftwerke - die sowohl von der Atomlobby als auch von Klimaschützern bekämpft werden - könnte vor dem Hintergrund des Atomunfalls in Japan eine neue Wende nehmen.
Strenge Auflagen beschlossen
Vor nicht allzu langer Zeit beschlossen National- und Ständerat strenge Auflagen für Gaskraftwerke. Demnach müssen die Werke ihren CO2-Ausstoss vollumfänglich kompensieren, und zwar zu 70 Prozent mit Projekten im Inland.
Mit Energieministerin Doris Leuthard besprach die UREK am Montag mögliche Auswirkungen des Atomunfalls in Japan auf die Schweizer Energiepolitik. Für Entscheidungen sei es beim derzeitigen Kenntnisstand zu früh, hiess es in der Mitteilung.
Bei der Nutzung der Kernenergie stehe für die UREK die Sicherheit im Vordergrund. Vom Bundesrat erwarte sie «eine klare Führungsrolle» in Sicherheitsfragen rund um die Atomenergie.