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SBB-Pensionskasse kürzt die LeistungenBern - Die sanierungsbedürftige Pensionskasse der SBB senkt per Oktober 2012 den Umwandlungssatz von 6,515 auf 5,848 Prozent. Der Stiftungsrat will mit diesen Leistungskürzungen der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Marktzinsen Rechnung tragen.dyn / Quelle: sda / Mittwoch, 19. Oktober 2011 / 15:25 h
Damit erhalten die Versicherten der Pensionskasse SBB (PK SBB) auf 100'000 Franken Altersguthaben noch eine jährliche Rente von 5848 Franken. Da aber die Leistungen der PK SBB «deutlich über das BVG-Minimum hinausgehen», stehe die Senkung des Umwandlungssatzes im Einklang mit dem vom Volk bestimmten BVG-Minimum.
Im gleichen Zug senkt die PK SBB den technischen Zins, zu welchem das Alterskapital verzinst wird, von 3,5 auf 3 Prozent. Zudem löst die PK SBB Rückstellungen in der Höhe von rund 750 Millionen Franken auf, die wegen der steigenden Lebenserwartung der SBB-Versicherten gebildet wurde.
Gutschrift als Zückerchen Die aktiven Versicherten erhalten aus den dadurch frei werdenden Mitteln eine einmalige Gutschrift von 8,5 Prozent ihres Altersguthabens. Damit würden «die negativen Folgen der Anpassung von Umwandlungssatz und technischem Zins für die Versicherten spürbar vermindert», schreibt die PK SBB. Ältere Versicherte kurz vor der Pensionierung erlitten so «nur geringe Einbussen».Mit den Kürzungen begegnet die SBB den steigenden Lebenserwartungen. /
In Gesprächen mit den Sozialpartnern würden weitere Abfederungsmassnahmen diskutiert, um die «beschlossenen Massnahmen möglichst sozialverträglich auszugestalten». Die Gewerkschaft für das Verkehrspersonal SEV will diese «schmerzlichen Leistungskürzungen» nicht akzeptieren, wie der SEV mitteilte. Der SEV fordert von der SBB zusätzliche Arbeitgeberbeiträge, damit die Neurenten nicht gesenkt werden müssen. Insgesamt seien die Altersrenten im Vergleich zum letzten Lohn von 60 Prozent auf deutlich unter 50 Prozent gesunken. Die Pensionskasse SBB versicherte per 1. Januar 2011 56'098 Personen. 50 Prozent der Versicherten sind Rentenberechtigte. Sie sind von den technischen Anpassungen nicht betroffen.
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