Reta Caspar / Quelle: news.ch / Donnerstag, 30. August 2012 / 10:30 h
In Deutschland hat kürzlich der Ethikrat über die Frage der Zulässigkeit der Knabenbeschneidung verhandelt und ist zu einem - gemäss Pressemitteilung «einmütigen» - Ergebnis gekommen. Inhaltlich muss daran nichts falsch sein. Einmütigkeit dürfte wohl aber nicht Konsens im Sinne einer Meinung bedeuten - es wurde klar, dass auch im Ethikrat die Meinungen sehr weit auseinander lagen - sondern vielmehr Konsent, also den einhelligen Mut, im Sinne einer Zustimmung zu einer Lösung mit Auflagen, was bedeutet: Alle Beteiligten erklären, mit der Lösung leben zu können, ohne ihr explizit zuzustimmen.
Wie überzeugend eine solche Stellungsnahme wirkt, hängt zum Einen davon ab, wie gut abgestützt der Ethikrat in der Gesellschaft ist. Im Falle Deutschlands fällt auf, dass mindestens 10 von 25 Mitgliedern des Ethikrats offensichtliche Verbindungen zu oder gar Funktionen in den Kirchen oder jüdischen/muslimischen Gemeinschaften haben. Die andere Hälfte sind Juristen, Mediziner, Philosophen ohne erkennbare weltanschauliche Ausrichtung.
Die Mitglieder der Schweizer Ethikkommissionen werden auf der Basis von Vorschlägen von Interessierten vom Bundesrat gewählt. Im Humanbereich haben von 15 Mitgliedern des Ethikrates 6 offensichtliche Verbindungen zu oder gar Funktionen in den «Landeskirchen». 60 Prozent der Mitglieder sind weltanschaulich nicht zu verorten.
Da zeigt sich eine entscheidende Schwäche des Systems: Die Wahl der Mitglieder von Ethikräten ist nicht transparent. Zwar werden in den Profilen der Mitglieder gewisse Interessen und Bindungen angegeben, aber es fehlt die Information, wer sie zur Wahl vorgeschlagen hat.
Die Überzeugungskraft einer Stellungnahme eines Ethikrates hängt zum Zweiten davon ab, wie nachvollziehbar seine Argumentation ist. Hier ist festzustellen, dass die Öffentlichkeit das Ergebnis des deutschen Ethikrates in erster Linie in Form einer knappen Pressemitteilung zur Kenntnis genommen hat, die zwar auf grosse Differenzen innerhalb des Gremiums hinweist, dann aber - unvermittelt und unbegründet - das einmütig verabschiedete Ergebnis liefert.
Deutscher Ethikrat: Wer ist warum dort? Niemand weiss es so genau. /


Es ist nichts darüber bekannt, welche Argumente wie gegen andere abgewogen worden sind, obwohl der erste Teil der Debatte öffentlich war und auf der Webseite des Ethikrats dokumentiert ist. Nach dem öffentlichen Austausch der Argumente wurde aber offensichtlich keine eigentliche Abwägung etwa des Erziehungsrechts und der Religionsfreiheit der Eltern gegen die körperliche Unversehrtheit des Kindes gemacht, dazu waren die Differenzen - wie sich aus dem zugänglichen Audioprotokoll des Pressegesprächs deutlich ergibt -, offensichtlich zu gross, sondern eine pragmatische rechtspolitische Empfehlung verabschiedet für eine gesetzliche Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen.
Das zeigt deutlich die Grenzen von Ethikräten. Sie können die in einer pluralistischen Gesellschaft vorhandenen, unterschiedlichen Ansichten nicht in Minne und Konsens einer allgemeinen Moral oder gar einer widerspruchsfreien Darstellung von Werteaxiomen aufheben - weil diese eben ein Mythos sind -, sondern bestenfalls einen zivilisierten - und vor allem nicht dem parteipolitischem Kalkül unterworfenen - Austausch der Argumente vorführen. Anschliessend müssen sie dann aber auf die einzig mögliche Ebene wechseln, nämlich die der pragmatischen, politischen und letztlich gesetzgeberischen Lösungsfindung für einen - im Interesse des gesellschaftlichen Friedens - offenbar nicht zu behebenden rechtlichen Widerspruch und ethischen Konflikt.
Wünschbar wäre dabei allerdings, dass Ethikräte die Dissenszonen auch offen benennen. Dazu gehört es, in einem ersten Schritt verschiedene Lösungsalternativen durchzudenken, diese samt ihren Konsequenzen darzulegen und sich nicht vorschnell auf den kleinsten gemeinsamen Mut beschränken. In der Praxis wird das teilweise gemacht und etwa als Mehrheits- und Minderheitsvotum publiziert - was aber unmöglich in einer eintägigen Sitzung zu bewältigen ist. Erst in einem zweiten Schritt ist es dann die Aufgabe des Gesetzgebers, den gemeinsamen Nenner zu formulieren.
Ethik kann in einem säkularen Staat anerkanntermassen nur Verhandlungssache sein, und ethische Fragen gehören in den fortlaufenden, öffentlichen Diskurs. Unabdingbar ist jedoch - wie in jedem politischen Diskurs - die maximale Transparenz darüber, wer da in welchem Interesse mit welchen Argumenten verhandelt.