Der Entscheid wurde Mörgeli am Donnerstag vom Dekan der Medizinischen Fakultät schriftlich mitgeteilt, bestätigte Mörgeli der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der "NZZ am Sonntag".
Die Überprüfung der sogenannten Venia legendi ist im Prinzip eine Formsache. Titularprofessoren werden nicht auf Lebenszeit ernannt, sondern müssen ihre Leistungen in Lehre und Forschung alle sechs Jahre belegen. Bei Mörgeli war die routinemässige Überprüfung im Januar fällig, evaluiert wurden die Jahre 2006 bis 2012.
Eine von zwei Vorlesungen nicht gehalten
Im Vorlesungsverzeichnis sind für das Frühlingssemester zwei Veranstaltungen von Mörgeli aufgeführt. Die eine trägt den Titel "Erzählte Medizingeschichte", die andere "Medizinische Museologie: Erarbeiten einer Ausstellung".
Wie Mörgeli gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, besuchen rund 25 Hörer die Medizingeschichte.
SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli darf sich weiterhin Titularprofessor nennen und Lehrveranstaltungen anbieten. /


Die zweite Veranstaltung ist zwar im gedruckten Vorlesungsverzeichnis aufgeführt, wird aber seit längerer Zeit mangels Interesse nicht durchgeführt. Für eine weitere Veranstaltung hat Mörgeli keine Erlaubnis erhalten, wie er weiter sagte.
Museum und Institut waren im Herbst 2012 in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. Damals kam - durch einen Medienbericht angestossen - die Affäre Mörgeli ins Rollen.
Mörgelis neuer Vorgesetzter, Flurin Condrau, hatte dessen Arbeit als ungenügend beurteilt. Die UZH verfügte die Amts-Einstellung des Kurators. Ende März 2013 folgte Mörgelis Kündigung. Zudem werden das Medizinhistorische Institut und das dazugehörige Museum neu positioniert.
Die Verlängerung der Venia legendi bedeute nicht, dass die Entlassung von Mörgeli als Kurator rückgängig gemacht werde, teilte die Universität Zürich am Sonntag mit.