fest / Quelle: pd / Dienstag, 20. September 2022 / 17:48 h
Dieser Bericht, der diesem Entscheid zugrunde liegt, spiegle nicht die Realität an den neun Kinderkliniken der Schweiz wider. Deshalb hat
«Kinderkrebs Schweiz» als Dachverband eine
Stellungnahme in Absprache mit KinderonkologInnen aus allen neun Schweizer Klinken, die auf die Behandlung krebskranker Kinder spezialisiert sind, publiziert.
Demnach kommt es in 20% der Fälle zu einer endgültigen Ablehnung.
Nach Einschätzung von «Kinderkrebs Schweiz» kommt es in 20% der Fälle zu einer endgültigen Ablehnung. /
Dass in diesem Fall Stiftungen oder betroffene Eltern für die Behandlungskosten aufkommen müssen, sei nicht zumutbar. Ausgerechnet bei grösster Lebensgefahr ziehe sich die soziale Krankenversicherung aus der Verantwortung.
Die Tatsache, dass die Kostenübernahme lebenswichtiger Therapien mit Unsicherheiten, Verzögerungen und viel Bürokratie verbunden ist, bleibt eine ethisch nur schwer vertretbare Situation für Eltern und behandelnde Ärzte. Dies umso mehr, als sich Krebs im Kindesalter viel schneller als bei Erwachsenen entwickelt und deshalb ein rasches Handeln verlangt.
Die
Schlussfolgerung der Landesregierung, dass bei den Kostengutsprachen durch die Krankenkassen keine Ungleichbehandlung vorliegt, sei für «Kinderkrebs Schweiz» nur schwer nachvollziehbar. Einzelheiten der spezifischen Problematiken können in der
Medienmitteilung nachgelesen werden.