ht / Quelle: news.ch / Mittwoch, 14. April 2010 / 07:00 h
Die ehemaligen UBS-Spitzenmanager Marcel Ospel, Peter Kurer, Marcel Rohner und Peter Wuffli werden grossteils verantwortlich gemacht für den Fast-Bankrott der Grossbank, welcher nur mit einem massiven finanziellen Engagements des Bundes und der Nationalbank abgewendet werden konnte. Die UBS-Aktie stürzte seit 2007 von 80 Franken auf weniger als 20 Franken ab.
Würde der Antrag des Verwaltungsrates von den Aktionären angenommen, wäre die zivilrechtliche Konsequenz die, dass es der UBS verunmöglicht wird, Forderungen gegen ihre ehemaligen Spitzenmanager zu erheben.
Ethos stimmt Nein
Die Anlagestiftung Ethos etwa will die frühere UBS-Spitze an der Generalversammlung nicht entlasten. Die Stiftung, der vor allem Pensionskassen angehören, lehnt auch den Bericht zu den Vergütungen für das Management ab. Über den Vergütungsbericht wird im Traktandum 1 abgestimmt.
Wie eine Umfrage des TV-Wirtschaftsmagazins «Eco» zeigt, sprechen sich zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer gegen eine Entlastung der ehemaligen UBS-Spitzenmanager aus.
Gestern Mittwoch hatte sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) gegen eine Entlastung der ehemaligen UBS-Verantwortlichen ausgesprochen.
Die Traktanden
1. Jahresbericht, Konzernrechnung und Rechnung für das Geschäftsjahr 2009 Berichte der Revisionsstelle
- Genehmigung des Jahresberichts, der Konzernrechnung und der Rechnung des Stammhauses
- Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2009
2. Verwendung des Jahresergebnisses
3.
Die vormaligen Verwaltungsratspräsidenten Peter Kurer (l.) und Marcel Ospel. /


Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung 2007, 2008 und 2009
4. Anpassung der Statuten an das neue Bucheffektengesetz
5. Wahlen Verwaltungsrat
- Kaspar Villiger
- Sally Bott
- Michel Demaré
- Rainer-Marc Frey
- Bruno Gehrig
- Ann F. Godbehere
- Axel P. Lehmann
- Helmut Panke
- William G. Parrett
- David Sidwell
- Wolfgang Mayrhuber (Neuwahl)
- Bestätigungswahl der Revisionsstelle, Ernst & Young AG, Basel
6. Schaffung von bedingtem Kapital (höchstens CHF 38'000'000)