Entsprechende Anträge zur Einstellung des Verfahrens reichte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Düsseldorf ein am Montagmorgen ein, wie sie am späteren Vormittag mitteilte. Der Antrag verlangt Bussgelder und die Abschöpfung von Vermögensteilen in Höhe von 150 Mio. Euro.
Die Ermittlungen gegen einen leitenden Mitarbeiter der Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung will die Staatsanwaltschaft einstellen. Dafür hat sie die Bezahlung einer Geldauflage von 250'000 Euro beantragt. Weitere Anträge seien in Vorbereitung, hiess es bei den Verfolgungsbehörden.
Mit der getroffenen Einigung könne ein für alle Beteiligten komplexer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden, teilte die Credit Suisse (CS) ihrerseits mit. Ausserdem schaffe die getroffene Lösung Rechtssicherheit.
Ermittlungen wegen Daten-CD
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte im März 2010 Ermittlungen gegen 1100 Kunden der Credit Suisse wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung sowie gegen Mitarbeiter der Bank wegen Beihilfe dazu aufgenommen.
Das Verfahren gegen die CS wird eingestellt. /


Bei einer Razzia im Juli 2010 wurden Filialen und Repräsentanzen in 13 deutschen Städten durchsucht.
Die Ermittlungen beruhten auf einer Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen für 2,5 Mio. Euro von einem Informanten gekauft hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Credit-Suisse-Kunden insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro in der Schweiz angelegt.
Die CS ist nicht die einzige Bank, die sich mit einer Einmalzahlung von Ermittlungen in Deutschland freikauft. Im Frühling hatte die Bank Julius Bär 50 Mio. Euro bezahlt, damit die gegen die Bank und unbekannte Mitarbeitende wegen Steuerdelikten geführten Ermittlungen eingestellt werden. Die Liechtensteiner Fürstenbank LGT berappte im Winter 2010 gleich viel.
Steuerabkommen vor Unterzeichnung
Ganz ausgestanden sind die Folgen der früheren Steuerpraktiken noch nicht. Deutschland und die Schweiz haben ein Steuerabkommen ausgehandelt, das dem deutschen Fiskus Steuerzahlungen und -nachzahlungen sichert.