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Weitere Verbesserung bei den Kontrollen der HolzdeklarationBern - Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte ordnungsgemäss kennzeichnen, ist im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Dies ergibt sich aus dem Rückblick auf die Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) im Jahr 2023.fest / Quelle: pd / Mittwoch, 6. März 2024 / 16:28 h
Das BFK führte auch im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 100 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag der Fokus auf Unternehmen, bei denen das Risiko einer unzureichenden Deklaration als vergleichsweise hoch eingeschätzt wurde.
Im Jahr 2023 haben 41 % der geprüften Unternehmen alles korrekt deklariert, im Vergleich zu 36 % im Vorjahr. Bei 26 % der Unternehmen wurden die Produkte teilweise richtig deklariert, während bei 33 % kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt gekennzeichnet war. Insgesamt wurden 858 Produkte überprüft, wobei sich herausstellte, dass 64 % davon ordnungsgemäss deklariert waren. Die Verordnung über die Deklaration von Holzprodukten sieht vor, dass Holzart und Herkunft beim Verkauf an Konsumentinnen angegeben werden müssen. /
Diese Ergebnisse sind erfreulich, da eine weitere Verbesserung gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden konnte. Die neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen Deklarationsvorschriften strafrechtlich zu verfolgen, hat präventive Wirkung gezeigt und zur Verbesserung der Deklarationen beigetragen. Die meisten beanstandeten Verstösse waren geringfügiger Natur und führten nicht zu Bussgeldern für die verantwortlichen Personen. Dank guter Zusammenarbeit mit den Unternehmen konnten fehlerhafte Deklarationen innerhalb von Fristen berichtigt werden ohne Berichtigungsverfügungen seitens BFK auszustellen. Das BFK fordert die Unternehmen auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen um eine bessere Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Neben Kontrollen unterstützt das BFK auch bei Holzdeklaration: Beratungen helfen mangelhafte Deklaration in Geschäftsräumen oder Online-Shops zu vermeiden. Die Verordnung über die Deklaration von Holzprodukten sieht vor, dass Holzart und Herkunft beim Verkauf an Konsumentinnen angegeben werden müssen. Rundholz sowie Rohholz unterliegen dieser Pflicht ebenso wie bestimmte Massivholzprodukte sowie Brennholz und Holzkohle. Damit wird illegalem Holzeinschlag in die Schweiz durch Handelsverordnungen entgegengewirkt. Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
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