Die Zeitung «The National» aus Abu Dhabi berichtete, ein Berufungsgericht in Dubai habe eine 42-jährige Flugbegleiterin der Fluggesellschaft Emirates und ihren 47-jährigen Vorgesetzten zu jeweils drei Monaten Haft verurteilt.
Die beiden hatten sich SMS mit sexuellem Inhalt geschickt. In der Urteilsbegründung hiess es, der SMS-Verkehr der beiden indischen Flugbegleiter erfülle den «Tatbestand der Erzwingung sündiger Handlungen». Die Gerichte in Dubai orientieren sich am islamischen Recht («Scharia»).
Die 42-jährige Flugbegleiterin und ihr Vorgesetzter wurden zu jeweils drei Monaten Haft verurteilt. /

Inder nach Haft abschieben
Das Berufungsgericht urteilte milder als das Strafgericht, das die beiden im vergangenen Dezember zu jeweils sechs Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Ausserdem hob es die Entscheidung der ersten Instanz auf, die Inder nach der Haft in ihre Heimat abzuschieben.
Der Fall war im Zuge eines Sorgerechtsstreits zwischen der Flugbegleiterin und ihrem Ex-Mann vor Gericht gelandet. Dieser hatte von der Mobilfunkfirma die Aufzeichnungen der Textnachrichten erhalten, die nach seiner Darstellung den Beweis für die illegale Beziehung zwischen seiner Frau und ihrem Kollegen lieferten.