Bei der Realität in der Region «kann man umgangssprachlich von Krieg reden», sagte Guttenberg am Sonntag vor Journalisten in Bonn. Guttenberg hatte bereits vor einigen Monaten das Tabu gebrochen und von «kriegsähnlichen Zuständen» gesprochen.
Die deutsche Regierung hatte dann im Februar den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan neu bewertet und völkerrechtlich als «bewaffneten Konflikt» eingestuft.
Zuvor war von einem Stabilisierungseinsatz der Bundeswehr die Rede. Demnach waren die Bundeswehr-Soldaten dem zivilen Strafrecht unterworfen. In einem «bewaffneten Konflikt» ist Gewaltanwendung eher gerechtfertigt, solange dies militärisch notwendig erscheint.
Guttenberg hob hervor, «die Perfidie und gleichzeitig auch die Komplexität des Anschlags» machten die Realität in Afghanistan deutlich. (Archivbild) /


Mit der Feststellung eines bewaffneten Konflikts gilt Kriegsvölkerrecht.
Juristisch und umgangssprachlich
Demnach hätten Bundeswehr-Soldaten nicht so schnell mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Guttenberg sagte nun, juristisch wäre «Krieg» eine Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten, umgangssprachlich könne der Konflikt in Afghanistan aber so bezeichnet werden.
Guttenberg hob hervor, «die Perfidie und gleichzeitig auch die Komplexität des Anschlags» machten die Realität in Afghanistan deutlich. Es scheine nicht ganz zufällig der Karfreitag für den Anschlag ausgewählt worden zu sein.
Bei den schweren Kämpfen in der nordafghanischen Region Kundus waren am Freitag drei deutsche Soldaten getötet und acht verletzt worden, darunter vier schwer. Ausserdem wurden durch deutschen Beschuss sechs afghanische Soldaten irrtümlich getötet.