Der Psychiater räumte zwar ein, dass der Angeklagte eine «infantile Persönlichkeit» aufweise, dass er aber an keiner eingeschränkten Wahrnehmung leide. Bei ihm könne deshalb keine verminderte Zurechnungsfähigkeit ins Feld geführt werden.
Zudem sei die Wiederholungsgefahr beim heute 33-Jährigen «praktisch gleich Null».
Keine strafmindernden Umstände für den Angeklagten. /


Der Psychiater empfahl am Montag aber dennoch eine ambulante Behandlung während der Gefängnisstrafe.
Am dritten Prozesstag beschäftigte sich das Gericht auch mit den vielen SMS, welche der Angeklagte mit dem Handy seiner Frau nach dessen Tod abgeschickt hatte. Damit wollte der Mann vortäuschen, dass die Frau noch am Leben sei und von sich aus der Familie und ihrem Bekanntenkreis den Rücken gekehrt habe.
Am Dienstag folgen die Parteienvorträge. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.