et / Quelle: bern.im / Freitag, 28. Februar 2025 / 14:23 h
Das schwarze Schild mit gelbem Velo und Pfeil erlaubt es Velofahrenden an einer Kreuzung auch bei Rot rechts abzubiegen. Allerdings haben Quer- sowie Fussverkehr Vortritt vor dem abbiegenden Velofahrer. Ohne diese Signalisation am Lichtsignal bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Weitere 35 Kreuzungen Rechtsabbiegen bei Rot
Nach Inkrafttreten der revidierten Signalisationsverordnung im Jahr 2021 führte die Stadt Bern das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende stadtweit an rund 80 Abbiegebeziehungen bei 53 Kreuzungen ein
(vgl. Medienmitteilung vom 26.03.2021).
Rechtsabbiegen für Velos erlaubt, aber Quer- und Fussverkehr haben Vortritt! /


Ein Austausch mit den Interessenverbänden Fussverkehr, ProVelo und dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband sowie Bernmobil hat gezeigt, dass die Einführung zu keinen Konflikten geführt habe. Die Signalisation habe sich bewährt und werde rege genutzt. Zudem machte diese Regelung den Radverkehr attraktiver.
Wegen dieser positiven Erfahrungen werden nun 35 zusätzliche Abbiegebeziehungen bei 19 Kreuzungen, welche die festgelegten Kriterien erfüllen, mit dem Schwarzen Schild ausgestattet. Ein wichtiges Kriterium ist dabei, dass die Sichtverhältnisse auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden, im Besonderen den Fussverkehr, gewährleistet sind. Weitere geeignete Kreuzungen werden nach Möglichkeit im Zuge der Sanierung von Lichtsignalanlagen ebenfalls signalisiert.